Geschäftsbedingungen

Die Dauer einer Behandlungseinheit richtet sich nach dem individuellen Bedarf des Patienten und beträgt in der Regel 45-60 Minuten. Wie und wie lange therapiert wird, liegt im Ermessen der Therapeutin.

Osteopathie ist keine allgemeine gesetzliche Kassenleistung. Mittlerweile übernehmen jedoch einige gesetzliche Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen die Kosten für eine osteopathische Behandlung. Je nach Ihrer Versicherungssituation können Sie die Behandlung ganz oder teilweise erstattet bekommen. Bitte informieren Sie sich, am besten vor Behandlungsbeginn, bei Ihrer Krankenkasse.

Im Übrigen erfolgt die Abrechnung der Behandlung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Ich möchte Sie auch darauf hinweisen, dass die Erstattung der Leistung durch Ihre private Kranken- oder Zusatzversicherung sowie die Beihilfe nicht oder nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Für diesen Fall verpflichten Sie sich, die Differenz selbst zu tragen.

Sie erhalten entweder nach jeder einzelnen Therapiestunde eine Rechnung oder bezahlen den Gesamtbetrag für einen Behandlungszyklus nach dem letzten Termin.

Falls Sie verhindert sind, sagen Sie Ihren Termin bitte 24 Stunden vorher ab.
Ansonsten wird der Termin in Rechnung gestellt.